Artikel 13

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      Artikel 13?

      Was ist das?

      Moment, war da nicht was? Habe ich das nicht schon mal im Radio gehört oder im Fernsehen?


      So oder ähnlich wird wohl der einfache Bürger reagieren, wenn er (oder sie) auf Artikel 13 angesprochen wird.

      Artikel 13 gehört zur "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt".
      Diese geplante EU-Urheberrechtsreform sieht vor, daß künftig Onlineplattformen wie Facebook, YouTube, Instagram und dergleichen für die Inhalte haften, wenn Urheberrechtsverletzungen auftreten.
      Betroffen sind natürlich nicht nur große Plattformen, sondern auch kleinere, wie Foren aller Art und Größe.
      Die Formulierungen dieser Reform trägt jedoch deutlich lobbyistische Züge und wird in gegenwärtiger Freiheit und Kreativität im Internet stark einschränken.
      Überdies werden Urheber nicht geschützt, sondern nur der Gewinn großer Rechteverwerter.

      Wer sich über das Thema eingehender informieren möchte, dem empfehle ich den YT-Kanal der Medienanwaltskanzlei Wilde-Beuger-Solmecke aus Köln.
      Hier klärt Christian Solmecke über Artikel 13, 12, 11 und allem was damit zusammenhängt auf und beleuchtet leicht verständlich die möglichen Rechtsfolgen.

      Aufgrund der Gefahr die von diesem Gesetzesvorhaben ausgeht, sind auch wir der Initiative Foren gegen Upload-Filter beigetreten.

      Wer sich als Einzelner gegen diese unausgegegorene und gefährliche Reform engagieren will, der kann dies ebenfalls tun.
      Und zwar mit der Unterzeichnung der Online-Petition von safetheinternet.info, zu finden bei Change.org.